Krebsvorsorge

Krebs ist in Deutschland nach den Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache.

 

Das frühzeitige Erkennen verbessert die Erfolgsaussichten beziehungsweise die Möglichkeiten der Behandlung vieler Tumore.

 

Deshalb bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an.

 

 

 

Krebsvorsorge für Frauen

 

Ab einem Alter von 20 Jahren


 Versicherte Frauen haben nun jährlich Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:

-  Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen

   und Ausfluss)

- Inspektion des Muttermunds

-  Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und  

   zytologische Untersuchung

-  Gynäkologische Tastuntersuchung

 

Ab einem Alter von 30 Jahren

Zusätzlich beginnt nun die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut.

Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich:

-  Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen

   der Brust)

-  Inspektion und Abtasten der Brust und der Achselhöhlen

   (Lymphknoten)

-  Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust

 

Ab einem Alter von 35 Jahren


 Frauen ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.


Das bedeutet:  Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers

 

Ab einem Alter von 50 Jahren

Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:

-  Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs

-  Test auf verborgenes Blut im Stuhl

 

Ab einem Alter von 50 Jahren bis zum Alter von 69 Jahren


 Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening


Der Begriff "Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die Gesamtbevölkerung oder einen großen Teil davon richten. Das Mammographie-Screening wurde 2002 auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates eingeführt. Ziel ist es, die Zahl der Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die Heilungschancen zu steigern. Daher erhält jede Frau im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eine persönliche Einladung zur Mammographie.

 

Die Kosten dieser Röntgenuntersuchung übernimmt die AOK für ihre Versicherten. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist, wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen, von der Praxisgebühr ausgenommen.

 

Ab einem Alter von 55 Jahren


 Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen

Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs

Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren) 

 

 

 

Krebsvorsorge für Männer

 

Ab einem Alter von 35 Jahren


Männer ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.

 

Das bedeutet:

Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers

 

Ab einem Alter von 45 Jahren


Zudem haben Männer jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane.

 

Dazu zählt:

- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden

   und möglichen Störungen)

- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane

- Tastuntersuchung der Prostata

- Abtasten der regionären Lymphknoten

 

Ab einem Alter von 50 Jahren


Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs.

 

Dies umfasst:

- Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs

- Test auf verborgenes Blut im Stuhl

 

Ab einem Alter von 55 Jahren


Früherkennung von Darmkrebserkrankungen

Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs

Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)

 

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen.

 

 

 

Beratungspflicht für Jüngere

      

Jüngere Versicherte sollen sich einmalig ärztlich über diese Krebs-Vorsorgeuntersuchungen beraten lassen, um im Falle einer späteren chronischen Erkrankung nur Zuzahlungen bis zu ein Prozent ihres Haushaltseinkommens leisten zu müssen.

 

Die Beratung muss spätestens zwei Jahre nach Beginn der jeweiligen Anspruchsberechtigung auf die Vorsorgeuntersuchung – bei Frauen ab 20 Jahren, bei Männern ab 45 Jahren – erfolgen und wird in einem Präventionspass dokumentiert.

 

Wird die ärztliche Beratung nicht wahrgenommen, gilt auch für mögliche spätere Zuzahlungen die allgemeine Belastungsobergrenze von zwei Prozent des Einkommens.

 

Die Neuerung betrifft

-  alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden

-  alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.


Ausgenommen sind Versicherte, die psychisch krank, zu mehr als 60 Prozent schwerbehindert oder in Pflegestufe II oder III sind.

 

 

 

 

Kurze Übersicht

 

Organ Ab wann?
  • Welche Untersuchung?
Brust 20. Lebensjahr
  • Abtasten der Brust nach Veränderungen
  • ggf. Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie)
Gebärmutterhals 20. Lebensjahr
  • Tastuntersuchung der Genitalien
  • Entnahme eines Abstrichs zur Zellgewinnung vom Muttermund und Gebärmutterhals und mikroskopische Untersuchung
Darm 45. Lebensjahr
  • Untersuchung des Stuhls auf verstecktes Blut
  • Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr
Prostata 45. Lebensjahr
  • Abtasten der Prostata nach Veränderungen vom After aus
Haut 30. Lebensjahr
  • Untersuchung der Haut auf Veränderungen

 

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(Quelle: KVHS)

 

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Mi                      17 bis 21 Uhr

Sa,So,Feiertag  10 bis 13 Uhr

                                  18 bis 21 Uhr

(Quelle: KVSH)

 

Lebensbedrohlicher Notfall:

 

Tel: 112 

(Telefon ist 24h besetzt)